Gut zu wissen (FAQ)
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Fragen, die uns häufig gestellt werden. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn wir Ihnen weitere Fragen beantworten dürfen.
Ist Sucht eine Krankheit?
Sucht ist eine anerkannte Krankheit, die jeden treffen kann. Sie entsteht häufig vor dem Hintergrund von anderen psychischen und körperlichen Leiden, wie beispielsweise Depressionen, Trauma, Ängsten oder Schmerzen.
Der Krankheitsaspekt der Sucht kann im Gehirn nachgewiesen werden: Ein überlebenswichtiges System des Gehirns, das Belohnungssystem, wird vom Suchtmittel gewissermassen gekapert und fehlgesteuert. Da das Suchtmittel kurzfristig positive Reaktionen auslöst, wird es vom Gehirn schnell als positiven Reiz wahrgenommen. Fehlt dieser Reiz, definiert das Gehirn dies als Belohnungsdefizit, was den unkontrollierten Wunsch nach dem erneuten Suchtmittelkonsum auslöst.
Nach dem kurzfristigen Rausch bleiben die langfristigen gesundheitsschädigenden Folgen. Daneben beeinträchtigt die Sucht auch das Sozialleben, die Arbeitsfähigkeit, die Wohnsituation und überschattet selbst die Beziehung zu den engsten Freunden und Familienmitgliedern.
An wen richtet sich das Angebot der Klinik Südhang?
Unser Angebot richtet sich an erwachsene Menschen, die ihre Suchterkrankung behandeln möchten. Patientinnen und Patienten müssen nicht zwingend im Kanton Bern wohnen, um von unserem Angebot profitieren zu können. Auch Personen aus anderen Kantonen der Schweiz können sich stationär in der Klinik Südhang behandeln lassen. Die Kosten werden von der Grundversicherung übernommen. Patientinnen und Patienten aus den Kantonen Glarus, Jura, Schaffhausen, Thurgau, Tessin, Wallis und Zürich benötigen dafür jedoch eine Kostengutsprache.
Bei der tagesklinischen und ambulanten Behandlungsform ist eine wohnortnahe Behandlung sehr sinnvoll. Personen, die sich tagesklinisch behandeln lassen möchten, müssen daher im Kanton Bern wohnhaft sein.
Welche Abhängigkeiten werden in der Klinik Südhang behandelt?
Unser Behandlungsangebot ist vor allem auf stoffgebundene Abhängigkeiten ausgerichtet. Dabei behandeln wir die Abhängigkeit von legalen Substanzen wie Alkohol und Medikamenten sowie von illegalen Suchtmitteln. Da Abhängigkeitserkrankungen oft aufgrund oder zusammen mit andern psychischen Erkrankungen (beispielsweise Depression, Angststörungen, ADHS oder Trauma) auftreten, werden diese in unseren Therapien zusammen behandelt.
Wie lange dauert eine Behandlung der Suchterkrankung?
Unsere Behandlung richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen und wird Ihrer persönlichen Situation angepasst. Ein Wechsel zwischen den verschiedenen Behandlungsformen oder eine Verlängerung oder Wiederholung ist möglich.
Folgende Zeitangaben sind somit lediglich ungefähre Werte:
Stationärer qualifizierter Entzug
Die Dauer der körperlichen Entgiftung ist abhängig von der jeweiligen Substanz. Bei Alkohol dauert diese in der Regel drei bis fünf Tage, bei Benzodiazepinen dauert der körperliche Entzug länger. Wir empfehlen Ihnen dringend, den Entzug unter ärztlicher Aufsicht durchzuführen. Bei unserem stationären qualifizierten Entzugsangebot, nehmen Sie anschliessend am ortsgebundenen Therapieprogramm teil und legen die Basis für eine nachfolgende Psychotherapie. Bei einer Alkoholabhängigkeit dauert die gesamte qualifizierte Entzugsbehandlung somit zwei bis vier Wochen.
Stationäre Entwöhnung durch Psychotherapie
Die Behandlung dauert zwischen acht und zwölf Wochen.
Tagesklinische Behandlung
Das Angebot ist auf vier bis neun Wochen ausgelegt.
Ambulante Behandlung
Das Angebot ist auf keine fixe Behandlungsdauer ausgelegt.
Wie kann ich in die Klinik Südhang eintreten?
Die Anmeldung erfolgt entweder durch eine ärztliche Zuweisung oder Sie können sich auch selber für eine Behandlung bei uns anmelden.
Nach Ihrer Anmeldung werden Sie von uns zu einem unverbindlichen Erstgespräch eingeladen. Gemeinsam wird die geeignete Behandlungsform und das passende Therapieprogramm besprochen. Der Eintritt erfolgt je nach Situation so schnell wie möglich oder nach einer mit Ihnen abgemachten Frist. Zeitweise können auch Wartefristen bestehen und Sie werden für den Eintritt aufgeboten, sobald ein Behandlungsplatz frei ist.
Habe ich während meines stationären Aufenthalts auch Ausgang und Urlaub?
Ausgang und Urlaub sind wichtig und im Rahmen der Behandlung auch vorgesehen, da sie sogenannte Belastungsproben darstellen.
Nach Abschluss des qualifizierten Entzugs legen Sie gemeinsam mit dem therapeutischen Personal die für Sie geltenden Ausgangs- und Urlaubsregelungen fest.
Kann ich während meines stationären Aufenthalts Besuch empfangen?
Es freut uns, wenn Sie von Ihnen nahestehenden Personen besucht werden. Bitte achten Sie darauf, dass diese Besuche ausserhalb der Therapie und innerhalb der regulären Besuchszeiten stattfinden.
Besucherinnen und Besucher die unter Suchtmitteleinfluss stehen, sind auf dem Klinikareal nicht erwünscht und werden weggewiesen.
Was ist, wenn ich während oder nach der Behandlung einen Rückfall habe?
Der Weg aus der Suchterkrankung ist ein Lernprozess und Rückfälle gehören dazu. Rückfälle bieten immer auch die Chance, etwas über sich und sein Konsumverhalten zu lernen und Risikosituationen und negative Verhaltensmuster zu erkennen.
Rückfall während der Behandlung
Erfolgt der Rückfall während der Behandlung, wird dieser in der Therapie analysiert, aufgebarbeitet und therapeutisch genutzt. Zusammen mit dem für Sie zuständigen Psychotherapeuten, der für Sie zuständigen Psychotherapeutin wird geschaut, welches weitere Vorgehen für Sie sinnvoll ist und welche Anpassungen der aktuellen Behandlungssituation notwendig sind. Eine erfolgreiche Behandlung ist jedoch immer auch auf Ihr Mitwirken angewiesen.
Rückfall nach der Behandlung
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie nach Ihrer Behandlung einen Rückfall erleiden und wir bieten Ihnen eine professionelle Krisenintervention. Je nachdem kann ein erneuter stationärer Aufenthalt auf der Entzugsstation oder eine (Wieder-)Aufnahme der ambulanten Behandlung sinnvoll sein. Wir unterstützen Sie in Ihrer individuellen Problemlage und leiten zielführende Massnahmen ein.
Ausserdem erhalten Sie durch unsere Nachbefragung im Jahr nach Ihrer abgeschlossener Behandlung mehrmals die Gelegenheit, uns um eine Kontaktaufnahme zu bitten.
Ich möchte mich beraten lassen.
Ihre Suchterkrankung kann therapiert werden. Die Kontaktaufnahme ist der erste Schritt auf dem Weg in ein gesundes und selbstbestimmtes Leben.
Ich möchte eine Anmeldung machen.
Die Anmeldung kann durch eine ärztliche Zuweisung erfolgen. Sie können sich aber auch selber direkt bei uns für eine Behandlung anmelden.