Kosten
Versicherungsleistungen
Je nach Behandlungsangebot der Klinik Südhang bestehen unterschiedliche Voraussetzungen für eine Übernahme der Kosten durch die Grundversicherung der Krankenkasse.
- Stationäre Behandlung: Die Kosten werden durch die Grundversicherung der Krankenkasse und vom Wohnkanton übernommen. Bei den Wohnkantonen GL, JU, SH, TG, TI, VS und ZH ist eine Kostengutsprache erforderlich.
- Tagesklinische Behandlung: Die Kosten werden durch die Grundversicherung der Krankenkasse und vom Kanton übernommen. Voraussetzung: Wohnhaft im Kanton BE.
- Ambulante Behandlung: Die Kosten werden durch die Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.
- Ihre Kostenbeteiligung: Ergibt sich aus der selbstgewählten, individuellen Franchise und dem Selbstbehalt. Bei einem stationären Aufenthalt kommt ein Spitalbeitrag von CHF 15.00 pro Tag dazu.
Ihre Kostenbeteiligung
Die Leistungen der Krankenkassen in der Schweiz sind so festgelegt, dass Sie einen Teil der Kosten für Arztbesuche, Medikamente oder Spitalaufenthalte selbst bezahlen müssen. Diese Kostenbeteiligung wird Franchise genannt. Übersteigen die jährlichen Kosten für Arztbesuche, Medikamente oder Spitalaufenthalte Ihre Franchise, bezahlt die Krankenkasse die Kosten. Sie übernehmen aber weiterhin 10 Prozent des Betrages. Das ist der sogenannte Selbstbehalt. Der jährliche Höchstbetrag des Selbstbehalts beläuft sich auf CHF 700.00.
Ihre Kostenbeteiligung setzt sich wie folgt zusammen
- Ihre selbstgewählte, individuelle Franchise (CHF 300.00 – CHF 2’500.00 pro Jahr)
- ein maximaler Selbstbehalt von CHF 700.00
Spitalbeitrag
Darüber hinaus belastet Ihnen Ihre Krankenkasse bei einer stationären Behandlung in einer Klinik nebst der Franchise und dem Selbstbehalt einen sogenannten Spitalbeitrag von CHF 15.00 pro Tag.
Ihre persönlichen Auslagen
Für Ihre persönlichen Ausgaben während eines stationären Aufenthalts in der Klinik Südhang sind Sie selber verantwortlich. Bei Bedarf können grössere Geldbeträge (max. CHF 1‘000.00 pro Person) auf ein Depot der Klinik Südhang einbezahlt und in Raten abgehoben werden.
Krankenkassenrechnung
Die Klinik Südhang rechnet ihre erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die Verwaltung von Leistungen und Abrechnungen läuft über die Plattform MediData. Sie erhalten per E-Mail den Zugang zum Patientenportal, wo Sie alle Abrechnungen einsehen und herunterladen können.
Für diese Dienstleistung verwenden wir Ihre E-Mailadresse und Mobilenummer. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir Sie, uns das mitzuteilen: patientenadministration@suedhang.ch