Aufenthalt in der Klinik für Patient*innen in stationärer Behandlung
- Stationäre Patient*innen wohnen in der Klinik Südhang in einem Einzelzimmer mit Balkon oder Terrasse und einem eigenem Bad. Der Ort ist gut geeignet, um zur Ruhe zu kommen und sich
- Sie wählen für die stationäre Behandlung entweder das kürzere Qualifizierte Entzugsprogramm oder Sie lassen sich mehr Zeit, setzen sich vertiefter mit Ihrer Suchterkrankung auseinander und absolvieren das Individuelle Psychotherapieprogramm.
- Therapie und Freizeit wechseln sich ab, so dass Ihnen genügend Zeit für sich selbst bleibt. Ausserhalb der Therapiezeiten dürfen Sie Besuch empfangen.
- Ausgang und Urlaub sind wichtig − nicht zuletzt weil sie als Belastungsproben in Ihrem Therapieprogramm dienen.
- In der Suchttherapie setzen Sie sich mit sich selbst und den Fragen auseinander, was bei Ihnen zur Sucht geführt hat und was Sie für sich ändern wollen, um diese zu überwinden.
- Das Areal der Klinik Südhang ist suchtmittelfrei und frei von stimulierenden Triggern. So entsteht eine schützende Umgebung für die Suchtbehandlung.
- Bei den Wohnkantonen GL, JU, TG, TI, VS und ZH ist eine Kostengutsprache für einen stationären Aufenthalt erforderlich.
- Die Kosten werden durch die Grundversicherung der Krankenkasse und vom Wohnkanton übernommen. Bei einem stationären Aufenthalt bezahlen Sie einen Spitalbeitrag von CHF 15.00 pro Tag.
Stationärer Aufenthalt
Für die stationäre Behandlung wohnen Sie in der Klinik Südhang in Kirchlindach in einem Einzelzimmer und werden von der Südhang Küche verpflegt.
Tagesklinischer Aufenthalt
Für die tagesklinische Suchtbehandlung nehmen Sie unter der Woche tagsüber am Therapieprogramm in der Klinik Südhang in Kirchlindach teil.
Therapiefreie Zeit
Neben dem stationären oder tagesklinischen Therapieprogramm bleibt Ihnen genügend freie Zeit, um für sich zu sein und diversen Freizeitaktivitäten nachzugehen.
Kosten
Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt die Kosten für Ihre Behandlung. Je nach Wohnkanton ist möglicherweise eine Kostengutsprache erforderlich.